+49 172 311 4081 info@casa-del-mar.de

AGBs

AGBs – die Zierde unseres Casa !

Schon als Kinder wollten wir eigene AGBs haben. Unsere Eltern gaben uns keine. Extra sind wir zur Schule gegangen, um sie zu erlangen, aber am Ende gab es nur langweilige Zeugnisse statt AGBs. Viel später im Leben haben wir gelernt: wenn man eine Ferienwohnung hat, braucht man auch AGBs. Also haben wir schnellstens Casa del Mar gebaut, und voila, hier sind sie endlich: unsere AGBs oder „allgemeinen Mietbedingungen“.

1. Mietgegenstand

Der Vermieter vermietet an den/die Mieter für die angegebene Vertragsdauer die umseitig angegebene Ferienwohnung. Die Überlassung an Dritte (z.B. Untervermietung) ist unzulässig. Die Belegung ist nur mit der maximalen Personenzahl zulässig, die in der Buchungsbestätigung ausgewiesen wurde.

2. Haftung/Mängel/Anzeigepflicht

Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, so ist der Mieter verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Der Mieter muss die Mängel unverzüglich dem Vermieter oder dessen Beauftragten melden, damit die Mängel überprüft und beseitigt werden können. Falls die in der Wohnung vorhandenen elektrischen Geräte (Kaffeemaschine, Fernseher, usw.) durch einen Defekt ausfallen, besteht kein Anspruch auf Mietminderung. Gleichwohl bemüht sich der Vermieter um umgehende Reparatur bzw. Beschaffung von Ersatz. Für eventuelle Beschädigungen der auf den ausgewiesenen Stellplätzen abgestellten Fahrzeuge, Einbrüche oder Diebstahl auf dem Grundstück des Vermieters wird keine Haftung übernommen.
Die Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist beschränkt auf den Mietpreis, soweit ein Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist.
Der Vermieter haftet nicht: 1. In Fällen höherer Gewalt wie Feuer, Wasser, extremer Hitze oder Kälte, Ungezieferplage, hoheitliche Anordnung, Ölpest, Meeres-, Strand- oder Umweltverschmutzung, sonstige Katastrophen oder Unfälle, etc. 2. Für örtliche Gegebenheiten, die nicht das Mietobjekt selbst betreffen oder Beeinträchtigungen aus der Umgebung, die für ihn nicht vorhersehbar sind. 3.Für alle Angaben, die das Mietobjekt nicht selbst betreffen. 4.Für Diebstahl-, Feuer-, Baumabbruch- oder Wasserschäden am Eigentum und KfZ des Mieters.

 3. Pflichten des Mieters

 Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung und die zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räume samt Einrichtungen und technischen Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln, sowie alle durch ihn, einen Mitmieter oder evtl. durch Haustiere verursachte Schäden anzuzeigen und zu ersetzen. Das Rauchen in den Ferienwohnungen ist nicht gestattet. Haustiere sind nur nach eindeutiger Vereinbarung mit dem Vermieter zulässig. Anfallender Müll ist gemäß dem Müllkonzept zu trennen und in den dafür bereitgestellten Mülltonnen und Sammelbehältern zu entsorgen. Beim Verlassen der Wohnung ist darauf zu achten, dass alle Fenster und Türen fest verschlossen sind. Der Vermieter haftet nicht für hieraus entstehende eventuelle Beschädigung, Einbrüche, Diebstahl etc. am Eigentum des Mieters.

 4. Mietpreis und Nebenkosten.

 Der Mietpreis gilt pro Übernachtung und beinhaltet den Strom- und Wasserverbrauch, die Heizung und die Müllgebühren. Verbrauchsgüter wie Spülmittel, Abwaschtücher, Schwämme, Toilettenpapier, Küchenrolle und Müllbeutel sind nicht inklusive. Am Anreisetag wird jedoch eine Grundausstattung zur Verfügung gestellt. Endreinigung und Miete für Wäsche werden zusätzlich berechnet. Der Gesamtpreis ist bei Anreise fällig.

 5. An- und Abreise

 Die Anreise erfolgt am Anreisetag zwischen 16.00 und 18.00 Uhr. Sollte die Anreise nach 18 Uhr erfolgen, sind individuelle Absprachen mit dem Vermieter zu treffen. Am Abreisetag wird der Mieter die Ferienwohnung dem Vermieter, bzw. dem Beauftragten, bis spätestens 10 Uhr geräumt und in besenreinem Zustand zur Verfügung stellen. Das Kücheninventar muss bei Auszug grundsätzlich vom Gast selbst gereinigt werden. Außerdem ist bei Abreise der Müll aus den Abfalleimern zu entsorgen.

 6. Rücktritt durch den Mieter

Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Tritt der Mieter dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten Preis zu zahlen. Der Vermieter der Wohnung muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Vermietung einer Ferienwohnung pauschal mit 10 % bis 20 % des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter wird sich nach Treu und Glauben bei Rücktritt eines Mieters selbstverständlich um Ersatzmieter bemühen.
Bezieht ein Mieter die gemietete Ferienwohnung nicht, erscheint er dort verspätet oder reist er vor dem vertraglichen Mietende aus Gründen ab, die nicht vom Vermieter zu vertreten sind, so behält der Vermieter den vollen Mietpreisanspruch abzüglich 15% Aufwandsersparnis.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. Sie schützt den Mieter im Falle eines Rücktritts vom Mietvertrag bei Tod, schwerem Unfall oder plötzlicher Erkrankung des Mieters oder seiner nächsten Angehörigen vor den Kosten des Rücktritts.

 7. Rücktritt durch den Vermieter

 Der Vermieter kann seinerseits vom Vertrag zurücktreten, wenn Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt, Unfälle oder hoheitliche Anordnungen die ordnungsgemäße Durchführung der Buchung unmöglich machen (Feuer, Wasser, Katastrophen…). Der Vermieter wird sich bemühen, ein möglichst gleichwertiges Ersatzquartier zu vermitteln. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Es bestehen auch keine Ansprüche auf Ersatz für Aufwendungen des Mieters für die Suche eines anderen Quartiers, verloren gegangene Urlaubstage oder andere Unannehmlichkeiten.

 8. Gerichtsstand

 Für jede Streitfrage im Zusammenhang mit der Buchung und Vermietung der Ferienwohnungen oder der Erbringung sonstiger Dienstleistungen gilt als Gerichtstand Wolgast. Es gilt deutsches Recht.

 9. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der im Rahmen dieser Allgemeinen Mietbedingungen aufgeführten Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Inhalte und Regelungen hiervon nicht berührt.